Leistungen
Restwertgutachten & Nutzungsdauergutachten für die Gebäude-AfA
Senken Sie Ihre Steuerlast durch den Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer – beurteilt mit dem geschulten Blick der Architektin, persönlich vor Ort in Augsburg und Umgebung.
Warum sich ein Nutzungsdauergutachten lohnt
Viele Immobilienbesitzer schreiben ihr Gebäude pauschal mit 2 % oder 3 % pro Jahr ab. Tatsächlich ist die verbleibende Nutzungsdauer der Bausubstanz jedoch oft deutlich kürzer – etwa durch Verschleiß, veraltete Technik oder energetische Defizite.
Mit einem fundierten Nutzungsdauergutachten weisen Sie diese kürzere Restnutzungsdauer nach. Ihr jährlicher AfA-Satz steigt entsprechend – oft sogar rückwirkend. Die steuerliche Umsetzung begleitet Ihr Steuerberater, die bauliche Grundlage liefere ich.
Ihr Architektur-Vorteil – keine Schreibtisch-Gutachten
Der Markt für Restwertgutachten ist groß, die Qualität schwankt stark. Als Dipl.-Ing. (FH) Architektin mit 25 Jahren Berufserfahrung beurteile ich Ihre Bausubstanz mit dem geschulten Auge der Praktikerin.
Persönlich vor Ort
Kein reines Schreibtisch-Gutachten: Ich begutachte Ihre Immobilie persönlich und nehme mir Zeit für Ihre Fragen.
Rundum-Service
Fehlende Bauunterlagen? In Absprache mit Ihnen kümmere ich mich um die Beschaffung bei den Ämtern.
Fundierte Bausubstanz-Analyse
Bauliche Mängel, energetische Defizite und Verschleiß erkenne ich exakt und bewerte sie nachvollziehbar.
Zertifizierte Kooperation
Die finalen Gutachten entstehen in fester Kooperation mit einem nach DIN EN ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen.
Höchste Sicherheit für das Finanzamt
- Zertifizierte Kooperation: Die finalen Gutachten entstehen gemeinsam mit einem nach DIN EN ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen.
- Höchste Qualifikationsstufe: Diese Zertifizierung ist die oberste Stufe für Gutachter in Deutschland.
- Anerkennung: Gutachten dieser Qualität werden von den Finanzämtern in der Regel anstandslos anerkannt.
AfA-Schnellcheck
Prüfen Sie in 30 Sekunden, ob sich für Ihre Immobilie ein Nutzungsdauergutachten lohnen könnte – für eine höhere steuerliche Abschreibung (AfA).
Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis eines vereinfachten Näherungsmodells (angelehnt an das Punkteschema der ImmoWertV/Sachwertrichtlinie). Ersetzt kein Sachverständigengutachten und keine Steuerberatung. Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG; zum Nachweisverfahren BFH-Urteil v. 23.01.2024, IX R 14/23, sowie FG Münster, Urteil v. 02.04.2025, 14 K 654/23 E (modellhafte ImmoWertV-Ermittlung zulässig, keine ISO-Zertifizierung des Gutachters zwingend erforderlich). Das frühere BMF-Schreiben v. 22.02.2023 mit verschärften Nachweisanforderungen wurde durch BMF-Schreiben v. 01.12.2025 aufgehoben.
Mein Leistungsangebot in drei Stufen
1. Kostenlose Ersteinschätzung
Kurze Prüfung Ihrer Basisdaten. Wir klären vorab, ob eine Verkürzung der Nutzungsdauer bei Ihrer Immobilie realistisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Geeignet für: Alle Eigentümer, die unverbindlich prüfen möchten, ob sich ein Gutachten lohnt.
2. Kurzgutachten
Kompakte Einschätzung nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Dient als fundierte Entscheidungsgrundlage ohne den Aufwand eines Vollgutachtens.
Geeignet für: Eigentümer, die eine belastbare Vorab-Einschätzung der Bausubstanz benötigen.
3. Vollgutachten (Finanzamt)
Detailliertes, vollumfängliches Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt – erstellt in Kooperation mit einem nach DIN EN ISO 17024 zertifizierten Gutachter.
Geeignet für: Eigentümer, die ihre Gebäude-AfA beim Finanzamt rechtssicher anpassen möchten.
So behalten Sie in jeder Phase die Kostenkontrolle und entscheiden erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung über das weitere Vorgehen.
Ablauf
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern mir kurz Ihre Immobilie und die Basisdaten
Prüfung des Potenzials
Ich sage Ihnen offen, ob eine verkürzte Restnutzungsdauer realistisch ist
Unterlagen und Ortstermin
Beschaffung fehlender Unterlagen und persönliche Begutachtung vor Ort
Bausubstanz-Analyse
Bewertung von Zustand, Mängeln, Verschleiß und energetischer Situation
Gutachten zur Vorlage
Erstellung des Kurz- oder Vollgutachtens für Ihr Finanzamt
Häufige Fragen
Lassen Sie uns kein Geld verschenken
Schildern Sie mir kurz Ihre Immobilie – ich prüfe kostenlos und unverbindlich, ob eine verkürzte Restnutzungsdauer für Sie realistisch ist.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragenInteresse geweckt?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Schreiben Sie mir kurz – ich melde mich zeitnah bei Ihnen.
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